EU führt Gebühr für kleine Online-Importe ein

Die European Union plant die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete aus Drittstaaten. Hintergrund ist der starke Anstieg von Niedrigwert-Sendungen im Onlinehandel, insbesondere aus Asien. Nach einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten soll die Maßnahme die steigenden administrativen Kosten für Kontrolle und Abfertigung abdecken.

Start ab November geplant

Die Gebühr soll ab dem 1. November für alle online bestellten und in die EU importierten Produkte gelten. Die nationalen Behörden werden die Abgabe erheben, während die konkrete Höhe von der European Commission festgelegt wird. Zuvor ist jedoch noch die formale Zustimmung der EU-Institutionen erforderlich.

Teil umfassender Zollreform

Die Maßnahme ergänzt eine umfassendere Reform des EU-Zollsystems. Derzeit sind Sendungen unter 150 Euro zollfrei. Ab Juli soll zunächst eine Übergangsgebühr von 3 Euro pro Paket erhoben werden. Langfristig ist geplant, mit einer digitalen Plattform – voraussichtlich ab 2028 – sämtliche Importe ab dem ersten Euro zu verzollen.

Ziel: Faire Wettbewerbsbedingungen

Mit der Abschaffung der Zollfreigrenze will die EU gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter schaffen. Bislang profitieren vor allem außereuropäische Händler von den bestehenden Regelungen. Unklar bleibt, ob die zusätzlichen Kosten an die Verbraucher weitergegeben werden.

Große Plattformen im Fokus

Die neuen Regeln dürften insbesondere Plattformen wie Shein, Temu, AliExpress und Amazon betreffen. Laut EU-Kommission wurden 2024 täglich rund 12 Millionen Niedrigwert-Pakete in der EU zugestellt. Nach Angaben des German Retail Federation werden allein in Deutschland täglich etwa 400.000 Pakete von Shein und Temu geliefert. Mehr als 14 Millionen Menschen nutzten diese Plattformen im vergangenen Jahr. Die Anbieter stehen seit längerem wegen Qualitätsmängeln, fehlender Kontrolle und unfairen Wettbewerbsbedingungen in der Kritik.

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